
Chronologie
| 2012 / 2013 | Ausräumung
der Differenzen im Gegenvorschlag zwischen Ständerat und Nationalrat. Mögliche Termine für die Volksabstimmung der Landschaftsinitiative (je nach
Dauer der Differenzbereinigung):
|
|
| 15.12.2011 | Zweite Behandlung des Gegenvorschlags im Ständerat (Differenzbereinigung). Der Ständerat hält einstimmig oder mit grosser Mehrheit an allen zentralen Elementen fest. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Beschluss des Ständerats, die Behandlungsfrist der Landschaftsinitiative um ein weiteres Jahr zu verlängern, um die Differenzen im Gegenvorschlag auszuräumen, d.h. bis am 14. Februar 2013. | |
| 22. und 29.09. 2011 | Behandlung des Gegenvorschlags im Nationalrat. Dieser folgt seiner Kommission nur teilweise. Zentrale Elemente streicht er aus dem Gegenvorschlag (z.B. Pflicht zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen, Mehrwertabschöpfung). Das Geschäft geht zurück an den Ständerat. Beschluss des Nationalrats, die Behandlungsfrist der Landschaftsinitiative um ein weiteres Jahr zu verlängern, um die Differenzen im Gegenvorschlag auszuräumen, d.h. bis am 14. Februar 2013. | |
| 11.10.2010 bis 22.08.2011 |
Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) diskutiert an diversen Sitzungen über die Teilrevision des RPG und die Landschaftsinitiative. Die Mehrheit empfiehlt dem Nationalrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Der Entwurf der UREK-N weicht aber stark vom Entwurf des Ständerates ab (keine Pflicht zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen, Wahlmöglichkeit für die Kantone zwischen Mehrwertabschöpfung und Realersatz bei Neueinzonungen). |
|
| 07.12.2010 | Stände- und Nationalrat
beschliessen, die Behandlungsfrist um ein Jahr, d.h. bis am 14. Februar 2012 zu
verlängern. |
|
| 28.09.2010 |
Der Ständerat folgt der Mehrheit der UREK-S und empfiehlt die Landschaftsinitiative mit 27:11 Stimmen zur Ablehnung. Beim Gegenentwurf folgt er der UREK in den meisten Punkten. Das Geschäft geht an den Nationalrat. |
|
| 18.08.2010 | Die Mehrheit der Umweltkommission
des Ständerats (UREK-S) empfiehlt die Landschaftsinitiative zur Ablehnung,
verbessert aber den indirekten Gegenvorschlag mit zwei zentralen Elementen: Pflicht
zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen, Pflicht zur Abschöpfung eines
Anteils von mindestens 25% des Mehrwerts bei Neueinzonungen von Bauland. |
|
| 20.01.2010 |
Der Bundesrat empfiehlt die Landschaftsinitiative in seiner Botschaft zur Ablehnung. Gleichzeitig unterbreitet er dem Parlament mit dem Entwurf einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. |
|
| 27.08.2008 | Die Bundeskanzlei bestätigt
das Zustandekommen der Landschaftsinitiative mit 109'422 gültigen
Unterschriften. |
|
| 14.08.2008 |
110'081 beglaubigte Unterschriften werden bei der Bundeskanzlei eingereicht. |
|
| 10.07.2007 | Die Volksinitiative «Raum für
Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» wird mit dem Beginn der
Unterschriftensammlung lanciert. |
|
| 01.02.2007 | Der Trägerverein «Ja zur
Landschaftsinitiative» wird in Olten gegründet. |
|