Seit der Lancierung der Landschaftsinitiative
am 10. Juli 2007 hat sich die Siedlungsfläche  in der
Schweiz vergrössert um:
  m2
Zum Vergleich: Der rote Rahmen 
entspricht einer Fläche von 
90'000'000 m2
(90 Quadratkilometer).
Freiburg 90km2
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Initiativtext der Landschaftsinitiative

Die Landschaftsinitiative zielt auf eine Änderung des Verfassungsartikels zur Raumplanung (Art. 75 BV). Der vorgeschlagene Artikel übernimmt die bewährten Elemente des bestehenden Verfassungsartikels und ergänzt sie durch wichtige Begriffe, die bis anhin zu wenig Gewicht hatten: Schutz des Kulturlandes, Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet, Siedlungsentwicklung «nach innen», also ins bestehende Siedlungsgebiet. Zudem darf die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Der Bundesrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren. Die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone sein. Sie müssen gemeinsam die Verantwortung übernehmen, statt auf die Untätigkeit des andern zu verweisen.

Eine Erklärung des Initiativtextes finden Sie in der Kurzerläuterung.

Heutiger Text des Verfassungsartikels zur Raumplanung (Art. 75 BV)

Text der Landschaftsinitiative im Wortlaut

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