Seit der Lancierung der Landschaftsinitiative
am 10. Juli 2007 hat sich die Siedlungsfläche  in der
Schweiz vergrössert um:
  m2
Zum Vergleich: Der rote Rahmen 
entspricht einer Fläche von 
90'000'000 m2
(90 Quadratkilometer).
Thun 90km2
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Landschaftsinitiative: Der Bundesrat wandelt ohne klares Ziel

21.01.2010

Die Initianten der Landschaftsinitiative sind enttäuscht über die Inkonsequenz des Bundesrates. Er hat heute in seiner Botschaft ans Parlament die Landschaftsinitiative zur Ablehnung empfohlen. Der Bundesrat anerkennt zwar die Unzulänglichkeit der schweizerischen Raumplanung. Aber seine Gesetzesrevision gegen die rasant fortschreitende Zersiedelung ist zu schwach, und vor allem fehlt ihr ein klares Ziel der Begrenzung der Siedlungsfläche. Dieses liefert die Landschaftsinitiative. Es braucht daher beides: eine neue Verfassungsgrundlage und ein verbessertes Gesetz.

Der Bundesrat will das Siedlungswachstum alleine mit einer Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) angehen und verzichtet dabei auf klare, umsetzungstaugliche Ziele. Eine Gesetzesrevision ohne quantifizierbare Zielvorgabe wird nicht reichen, um die Zersiedlung der Schweiz zu stoppen. Davon sind die Initianten der Landschaftsinitiative überzeugt. Immerhin anerkennt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament, dass die Schweizer Raumplanung bislang zahnlos geblieben ist – sie schützt das wertvolle Gut «Boden» zu wenig. Enttäuschend ist vor diesem Hintergrund aber die an den Tag gelegte Inkonsequenz des Bundesrates: Er lehnt die moderate Landschaftsinitiative ab, die ein klares Ziel zur Siedlungsbegrenzung bringt.

Verfassungsänderung und ein gutes Gesetz!

Ein klarer Verfassungsauftrag wäre die notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Revision des RPG. Die Landschaftsinitiative will die Bauzonen-Gesamtfläche während zwanzig Jahren nicht mehr anschwellen zu lassen. «Ohne einen Bauzonen-Plafond riskiert die geplante RPG-Revision zahnlos zu werden und die Nutzung des knappen Bodens in der Schweiz wird weiterhin verschwenderisch bleiben», betont Raimund Rodewald, Mitglied im Initiativkomitee und Vize-Präsident des Vereins «Ja zur Landschaftsinitiative». Zudem zeigen offizielle Studien des ARE, dass das Angebot von Bauzonenreserven in der Schweiz die Nachfrage bis 2030 gar um ein Mehrfaches übersteigt. Die Forderung der Landschaftsinitiative, die Fläche der Bauzonen während 20 Jahren zu plafonieren, ist daher sinnvoll und moderat.

Mangelhafter Gesetzesentwurf
Der unterbreitete Gesetzesentwurf ist ausserdem insgesamt ungenügend. Die Initianten vermissen darin wesentliche Punkte:
  • Die unmissverständliche Begrenzung der Siedlungsfläche und Mechanismen zum Abtausch von Bauzonen.
  • Die Stärkung der seit 30 Jahren ungenügend vollzogenen Mehrwertabschöpfung bei Neu-Einzonungen.
  • Ein Kontroll-Instrument für einen korrekten Gesetzesvollzug in Form eines Beschwerderechts für die Verbände im Raumplanungsbereich.
  • Der Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes ist im Gesetzesentwurf zu schwach.

In den klareren Vorgaben an die kantonalen Richtpläne, den präziseren Regeln zur Dimensionierung des Baulands und den Massnahmen gegen die Hortung von Bauland erkennen die Initianten im Gesetzesentwurf hingegen Schritte in die richtige Richtung.

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