Seit der Lancierung der Landschaftsinitiative
am 10. Juli 2007 hat sich die Siedlungsfläche  in der
Schweiz vergrössert um:
  m2
Zum Vergleich: Der rote Rahmen 
entspricht einer Fläche von 
90'000'000 m2
(90 Quadratkilometer).
Genf 90km2
© 2010 swisstopo (ba100188)

Avenir-Suisse-Studie stützt die Landschaftsinitiative

24.06.2010

Das Kantonsmonitoring von Avenir Suisse mit dem Inventar der kantonalen Instrumente zur Siedlungssteuerung unterstreicht den Handlungsbedarf in der schweizerischen Raumplanung. Die Hauptfolgerung des liberalen Think Tanks deckt sich mit den Forderungen der Landschaftsinitiative: Die Siedlungsfläche darf nicht weiter anwachsen.

Eklatantes Vollzugsdefizit in der Raumplanung
Die Art und Weise, wie in der Schweiz mit dem kostbaren Gut Boden umgegangen wird, ist weder nachhaltig noch haushälterisch, wie es die Bundesverfassung fordert. Kantone und Gemeinden vollziehen das Raumplanungsgesetz grossenteils ungenügend. Das Kantonsmonitoring von Avenir Suisse deckt die Vollzugslücken detailliert auf. Nur gerade fünf Kantone erreichen mehr als die Hälfte der möglichen Punkte im Ranking. Die Mehrzahl der Kantone übt eine lockere Einzonungspolitik. Die Initianten der Landschaftsinitiative sehen sich aus einer unverdächtigen Quelle bestätigt. Denn genau den Bereich mit dem gemäss Avenir-Suisse-Studie eklatantesten Vollzugsdefizit packt die Landschaftsinitiative an. Sie fordert, dass die bereits massiv überdimensionierten Bauzonen gesamthaft nicht mehr anwachsen, dafür die bestehenden Reserven besser genutzt und dorthin transferiert werden, wo sie Sinn machen und Nachfrage besteht.


Bauzonen plafonieren oder redimensionieren
Die Landschaftsinitiative setzt auf der Verfassungsebene an und packt das Übel gleichsam an der Wurzel an. Die Initianten sehen aber wie Avenir Suisse auch einen klaren Handlungsbedarf auf Gesetzesebene. Die Revision des Raumplanungsgesetzes, die im Bundesparlament als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative beraten wird, ist eine wichtige Ergänzung zur Landschaftsinitiative. Das Raumplanungsgesetz muss wirksamer und sein Vollzug für Kantone und Gemeinden verbindlicher werden. Dazu gehören Vorschriften zur Kompensation neuer Bauzonen (Plafonierung der Bauzonenfläche) oder aber die Verpflichtung, die Fehler der Vergangenheit zu beheben und überdimensionierte Bauzonen zu redimensionieren. Die Abschöpfung erheblicher Planungsmehrwerte, die bei Einzonungen entstehen, muss endlich realisiert werden. Sie gibt den Gemeinden die dafür nötigen Mittel in die Hand.


Auskunftspersonen:

Otto Sieber
Präsident des Vereins Ja zur Landschaftsinitiative,
Pro Natura Zentralsekretär
Tel. 061 317 91 44, 079 706 76 18

Catherine Martinson, membre de la direction du WWF Suisse et du
comité de l’association « Oui à l’Initiative pour le paysage »,
Mobile 079 360 56 75, catherine.martinson@wwf.ch


Weitere Informationen zum Kantonsmonitoring: www.avenir-suisse.ch

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