Seit der Lancierung der Landschaftsinitiative
am 10. Juli 2007 hat sich die Siedlungsfläche  in der
Schweiz vergrössert um:
  m2
Zum Vergleich: Der rote Rahmen 
entspricht einer Fläche von 
90'000'000 m2
(90 Quadratkilometer).
Genf 90km2
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Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative (UREK-N): Eine untaugliche Vorlage

23.08.2011

Die UREK des Nationalrates schafft es nicht, einen tauglichen Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu entwerfen. Nachdem die Kommission während zehn langen Monaten über der Vorlage gebrütet hat, hat sie heute das Ziel aus den Augen verloren und sich für einen faulen Kompromiss entschieden, der die Zersiedelung des Landes nicht stoppen wird.

Wenn es nach der nationalrätlichen UREK (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) geht, sollen die Kantone die Wahl haben zwischen einer Mehrwertabgabe oder einer Kompensation von neu eingezontem Bauland. Entweder sollen sie neue Bauzonen flächengleich durch Auszonungen kompensieren oder sie können sich entscheiden, künftig Planungsgewinne abzuschöpfen. Wozu die neuen Mittel verwendet werden sollen, lässt die Vorlage allerdings offen. «Das ist, wie wenn man Primarschülern die Freiheit gewährt, entweder Hausaufgaben gewissenhaft zu machen oder mehr Taschengeld zur freien Verfügung zu erhalten. Eine Wahlfreiheit, wie sie die Kommission will, wird am verschwenderischen Umgang mit der Ressource Boden nichts ändern», kritisiert Otto Sieber, Pro Natura Zentralsekretär und Präsident des Trägervereins der Landschaftsinitiative, den Vorschlag der UREK-N. Der Ständerat hatte die Kantone immerhin verpflichtet, mit den Planungsgewinnen übergrosse Bauzonen zu verkleinern. Die UREK-N will von diesem Redimensionierungsziel nichts mehr wissen. Nun stellt man zwei Dinge zur Wahl, die gar nicht direkt miteinander vergleichbar sind. Schliesslich will man den Kantonen hierfür sogar noch fünf Jahre Zeit gewähren, in denen die Zersiedlung munter weiterläuft. Der Ständerat kam dem Ziel, die künftige Nutzung des Bodens häushälterischer zu gestalten, um einiges näher als jetzt die nationalrätliche Kommission.

Damit verfehlt der UREK-N-Entwurf zum revidierten Raumplanungsgesetz sein wichtigstes Ziel klar: Dem Gesetz endlich – nach 30 Jahren – zu einem durchgehenden Vollzug zu verhelfen, damit der Landschaftsfrass gestoppt wird. Es wird weiterhin ein Gesetz bleiben, dem nur wenige Musterschüler nachleben. Der Trägerverein «Ja zur Landschaftsinitiative» erwartet, dass das Plenum des Nationalrats im Herbst die Vorlage entscheidend verbessert, damit diese mindestens die Verbindlichkeit der ständerätlichen Variante erlangt. «Mit einem derart schwachen Gegenvorschlag sind wir zuversichtlich, die Landschaftsinitiative in einer Volksabstimmung dereinst zum Erfolg zu führen», so Raimund Rodewald, Vizepräsident der Landschaftsinitiative. 

 

Weitere Auskünfte:
Otto Sieber Pro Natura Zentralsekretär Präsident des Vereins «Ja zur Landschaftsinitiative»
Tel. 079 706 76 18
otto.sieber@pronatura.ch

Dieses Communiqué erscheint auch auf Französisch sowie unter www.pronatura.ch/aktuell.

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