Erneuerbare Energien

Die Landschaftsinitiative und die erneuerbaren Energien

Der Landschaftsschutz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind miteinander vereinbar. Klare Grundsätze und die richtigen politischen Massnahmen erhöhen die Planungssicherheit. So können wir die Klimaziele erreichen, ohne die Schweizer Landschaft zu beeinträchtigen.  

Der Trägerverein der Landschaftsinitiative «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» steht hinter der Energiestrategie 2050, die langfristig einen Ausstieg aus der Atomenergie und eine Steigerung der Erzeugung von erneuerbaren Energien vorsieht. Die Landschaftsinitiative verhindert weder die Entwicklung der erneuerbaren Energien noch die Klimaneutralität bis 2050.  

Energieanlagen sind standortgebundene Anlagen 

Die Landschaftsinitiative will den Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern und die ungebremste Überbauung von Flächen ausserhalb der Bauzonen stoppen. Dafür fordert sie klare Regeln. Davon ausgenommen sind standortgebundene Anlagen. Energieanlagen gelten bereits heute als standortgebunden: Eine Windkraftanlage muss dort stehen, wo ständiger und relativ starker Wind bläst, ein Stausee liegt dort, wo es Wasser gibt. Selbst  wenn sich ein Grossteil der Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Nichtbaugebieten befinden, sind sie von der Initiative nicht betroffen. Diese Anlagen werden nicht als gewöhnliche Bauten betrachtet.  

Die Landschaftsinitiative stellt keine zusätzlichen Anforderungen an die Standortgebundenheit. Die Ziele der Stabilisierung und der Kompensationspflicht betreffen die Energieanlagen nicht. Neue Energieanlagen sind deshalb ausserhalb der Bauzonen auch nach Annahme der Initiative zulässig. Bei bestehenden Anlagen bleibt eine Erweiterung möglich, sofern diese ebenfalls standortgebunden ist.   

Landschaftsschutz und erneuerbare Energien für die Klimaziele 

Zur Umsetzung der Klimaziele «Netto-Null bis 2050» sind erneuerbare Energien als saubere und kosteneffiziente Technologie unverzichtbar. Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität und der Schutz der Landschaft tragen zum Klimaschutz bei und mindern die Folgen des Klimawandels. Die Planung und Gestaltung des Siedlungsraumes können zum Beispiel Hitzwellen vermeiden oder abschwächen. Mit der Kampagne Klimaoffensive Baukultur zeigt der Schweizer Heimatschutz, wie man das Bauen klimagerecht weiterentwickeln und gleichzeitig  die Natur, Landschaft und wertvolle Ortsbilder schützen kann. 

Für die erneuerbaren Energien und damit den Klimaschutz ist eine durchdachte Raumplanung notwendig. Die Landschaftsinitiative verspricht in diesem Punkt  mehr Planungssicherheit. Klare Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen bewirken, dass Interessensabwägungen tendenziell früh im Planungsprozess stattfinden. Das nützt allen.  

Downloads

Mehr Informationen zum Einfluss der Landschaftsinitiative auf die erneuerbaren Energien in der Schweiz.

Die Landschaftsinitiative fordert eine klare Begrenzung der Bautätigkeit im Nichtbaugebiet. Sie ist mit dem Ausbau erneuerbarer Energien vereinbar:

– Energieanlagen sind standortgebunden und darum auch ausserhalb der Bauzonen zulässig (vgl. bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts). Die Initiative stellt auch keine zusätzlichen Anforderungen an die Standortgebundenheit.

– Die angestrebte Plafonierung der Zahl von Gebäuden und die Kompensationspflicht betreffen Energieanlagen aufgrund von deren Anlagencharakter nicht.

– Von der Plafonierung und der Kompensationspflicht wären auch zusätzliche Betriebsgebäude nur in wenigen Ausnahmefällen betroffen.

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