FAQ

Sie fragen – wir antworten

Warum ist die Landschaftsinitative wichtig?

Die Landschaftsinitiative setzt sich dafür ein, den Bauboom ausserhalb der Bauzonen zu stoppen. Bautätigkeiten sollen durch klare Regeln begrenzt sein. Obwohl die schweizer Raumplanung bereits jetzt eine strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten vorsieht, befinden sich über 40% der Gebäude ausserhalb dieser Zonen. Jedes Jahr kommen über 2000 neue Bauten hinzu. Das Ziel der Initative ist es, eine Gesetzgebung zu erreichen, die den Schutz von Erholungsraum, Biodiversität, Kulturland, landwirtschaftlichen Flächen und natürlichen Lebsnsräumen sicherstellt.

Sie sprechen von einem Bauboom in den Nichtbaugebieten. Welcher Bauboom? Es gibt noch viel Land!

Tatsache ist, dass seit 1998 eine Flächen in der Grösse von 18’600 Fussballfeldern ausserhalb der Bauzonen bebaut wurde. Die landwirtschaftliche Gebäudefläche ausserhalb der Bauzonen ist seit 1979 um fast 25% gestiegen, obwohl sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der gleichen Periode praktisch halbiert hat. Es ist enorm wichtig, den Trennungsgrundsatz zu gesetzlich bindend festzulegen, um die Biodiversität, Ernährungssicherheit und Erholungsraum zu schützen. Wenn diese Entwicklung sich fortsetzt, wird es irgendwann kein unberührtes Land mehr geben. Insbesondere im Mittelland verschwinden immer mehr freie Flächen zwischen den Siedlungen.

    Welche Auswirkungen hat die Landschaftsinitiative auf den Ausbau erneuerbarer Energien?

    Die Landschaftsinitiative verankert in der Verfassung die Auflagen für Gebäude und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Sie verändert aber nichts an der aktuellen Rechtslage: Die Bewilligungen für den Bau von Infrastrukturen zur Produktion und zum Transport von erneuerbaren Energien (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Geothermie) bleiben an die Grundsätze geknüpft, die im Energiegesetz (EnG) und im Raumplanungsgesetz (RPG) festgehalten sind: Entscheidend sind die Interessenabwägung und die Standortgebundenheit.

    Ziel der Initiative ist es, der zunehmenden Überbauung ausserhalb der Bauzonen Grenzen zu setzen. Aktuell werden ausserhalb der Bauzonen vermehrt Gebäude errichtet, die nicht standortgebunden sind. Standortbezogene Anlagen in übergeordnetem Interesse wie Energie-, Verkehrs- und Wasserbauten sind natürlich ausgeschlossen. Grosse Anlagen benötigen schon heute ausführliche Abklärungen. Mit der Annahme der Landschaftsinitiative bleibt die aktuelle Gesetzgebung auch in diesen Fällen weiterhin gültig.

    Warum investieren Sie so viel Energie in die Raumplanung? Ist die Klimakrise nicht das drängendere Problem?

    Der Schutz des Klimas und der Landschaft sind eng miteinander verknüpft. Die weltweite Klimakrise gefährdet mit Hitzewellen, Wasserknappheit und Katastrophen Menschen, Umwelt und die landwirtschaftliche Produktion.  

    Die Schweiz ist als Alpenland von der Klimakatastrophe besonders betroffen. Es ist aus mehreren Gründen wichtig, offene Landschaften freizuhalten und mehr Bauen ausserhalb der Bauzone zu begrenzen. Landschaftsräume ohne Zerschneidungseffekte (durch Strassen und Leitungen) und ohne versiegelte Böden wirken als Wasserspeicher und fruchtbare Landwirtschaftsböden, die dem Klimawandel angepasst genutzt werden können. Die Klimakrise bringt immer mehr unvorhersehbare Extremereignisse wie Starkregen, Hangrutschungen, Steinschlag. Bauzonen sind auch nach Sicherheitskriterien bezeichnet; Gebäude ausserhalb dieser Zonen und somit ihre Bewohnerinnen und Bewohner können oft nicht mehr ausreichend geschützt werden. Mit weniger mobilisiertem Individualverkehr ausserhalb der Baugebiete trägt die Freihaltung der Landschaft auch direkt zum Klimaschutz bei.  

    Zudem gehen Klimaschutz und Schutz der Biodiversität Hand in Hand. Deshalb sind die raumplanerischen Vorschläge der Landschaftsinitiative auch ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.  

        Wie hängt die Landschaftsinitiative mit dem Schutz der Biodiversität zusammen?

        Immer mehr neue Infrastrukturen wie Strassen, Wohngebäude, Industriehallen oder Hallen für die Intensivlandwirtschaft besetzen unsere Landschaften. Diese Bauten führen direkt zum Verlust von Lebensräumen für die Biodiversität. Sie beeinträchtigen die natürlichen Lebensräume durch Zerstücklung der Lebensräume, intensivere Nutzung, Lichtverschmutzung und zahlreiche weitere Störungen. Wer die Landschaft rettet, rettet die Biodiversität!

            Die Initiative interveniert auf Bundesebene, aber die Baubewilligungen werden auf Kantons- oder Gemeindeebene erteilt. Wie soll das funktionieren?

            Die stufenweise Umsetzung entspricht den verschiedenen Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die im föderalistischen System der Schweiz in vielen Bereichen üblich sind. Verfassung und Gesetze legen die Grundsätze auf Bundesebene fest, Kantone und Gemeinde müssen ihre Gesetze und Vorschriften entsprechend anpassen. In der Raumplanung haben die Kantone viele Kompetenzen. So erteilen immer die Kantone die Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone.

                Junge Generationen wollen wieder vermehrt aufs Land ziehen, auch in Berggebiete. Dem steht die Landschaftsinitiative im Weg.

                Falls diese Annahme stimmen sollte, stünden viele Bauzonen in den Dörfern zur Verfügung. Dort sind die Bauzonen oft nicht voll ausgenützt – im Gegensatz zu den Städten. Das Wohnungsangebot auf dem Land ist viel weniger knapp als in den Städten. Auch ist es auch bei Annahme der Initiative weiterhin möglich, im Nichtbaugebiet zu wohnen, wenn bestehende Wohngebäude genutzt werden oder wenn schützenswerte, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäude umgenutzt werden. Je stärker die Verbauung der Landschaft zunimmt, desto unattraktiver wird sie auch für die Wohnnutzung. Der Landschaftsschutz ist also auch im Interesse jener, die auf dem Land wohnen möchten.

                    Was ist mit dem Tierwohl? Heute werden grössere Ställe benötigt. Wird das durch die Initiative nicht erschwert?

                    Grössere oder neue Ställe. damit Tiere mehr Platz haben, sind auch mit der Landschaftsinitiative möglich. Für die Landwirtschaft nötige Neu- oder Erweiterungsbauten sind weiterhin erlaubt. Die Kantone müssen aber dafür sorgen, dass die Zahl der Gebäude und die überbaute Fläche im Nichtbaugebiet insgesamt nicht steigt. Das erreichen sie mit dem Abbruch der vielen nicht mehr genutzten Bauten, die leer stehen, weil sie für das Tierwohl nicht mehr zumutbar sind.

                    Um das Plafonierungsziel zu erreichen, sollen nicht mehr benötigte Gebäude abgerissen werden. Wer finanziert das?

                    Die Kantone sind dafür verantwortlich, die Finanzierung der Abbruchkosten zu regeln. Die Initiative äussert sich nicht dazu, wer die Kosten für den Abriss trägt. Eine naheliegende Möglichkeit besteht darin, die Rückbaukosten über die Mehrwertabgabe zu finanzieren. Die Mehrwertabgabe ist eine zweckgebundene Abgabe, die von den Grundstückseigentümern gezahlt werden muss, wenn ihr Land durch eine Umzonung an Wert gewinnt. Dadurch entstehen für die Allgemeinheit keine zusätzlichen Kosten.

                        Die Zerstörung von bestehenden Bauten ist ökologisch gesehen ein Unsinn, da viel graue Energie in den Gebäuden steckt.

                        • Diese Annahme stimmt nicht, denn es geht nicht um massive Bauten in der Bauzone, sondern um ungenutzte Ställe und Scheunen. Das sind meist einfache Holzbauten, die sich nicht für die Weiterverwendung als Ferienwohnung eignen. 
                        • Das Ziel der Initiative ist es, die freie Landschaft zu erhalten und nicht ausserhalb der Bauzonen zu bauen. Es geht auch nicht darum, möglichst viele Gebäude in der Nichtbauzone abzubrechen, sondern nur jene Bauten, die für die Landwirtschaft nicht mehr benötigt werden. Die bebaute Fläche darf insgesamt nicht mehr grösser werden. Schützenswerte Bauten können aber zu Wohnzwecken umgenutzt werden.  
                        • Zudem muss die gesamte Ökobilanz berücksichtigt werden. Abgelegene Gebäude sind aufwändiger im Unterhalt, der Renovation und der Erschliessung als Gebäude in den Bauzonen. Deshalb ist es aus Umweltsicht unter dem Strich sinnvoller, in der Bauzone zu bauen, als nicht mehr benötigte Ställe und Scheunen in der freien Landschaft zu Ferienwohnungen umzubauen. 
                           

                            Welche Gebäude sind schutzwürdig und dürfen damit umgenutzt werden?

                            Die Inventare der schutzwürdigen Gebäude entsprechen dem bestehenden Recht. Die Kantone haben bereits Verfahren festgelegt, wie sie die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes begründen wollen. Umnutzungen nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Ökonomiebauten sind nur dann erlaubt, wenn dadurch ein schützenswertes Gebäude erhalten werden kann.

                            Müssten wir nicht einfach die Zuwanderung stoppen? Dann hätten wir viele Probleme gelöst.

                            In der Schweiz hat es prinzipiell genug Platz auch für eine wachsende Bevölkerung. Ein Stopp der Zuwanderung brächte andere Probleme mit sich (Arbeitskräftemangel). Das Problem der Verbauung der Landschaft wird nicht durch Zuwanderung verursacht, es bliebe bestehen.
                            Wer die Probleme der Verbauung von Natur und Landschaft auf das Bevölkerungswachstum und die Zuwanderung abschieben will, macht eine falsche Milchbüchleinrechnung. Es gibt kein „richtiges Mass“ für die Anzahl Menschen, die in der Schweiz Platz haben.

                            Eine wichtige Kennzahl: Die Wohnfläche pro Kopf beträgt in der Schweiz durchschnittlich 46.5 Quadratmeter (https://www.bfs.admin.ch/news/de/2021-00660 ). Ein Detail: Schweizer Bürger:innen belegen durchschnittlich ein Drittel bis die Hälfte mehr Fläche pro Kopf als Personen ausländischer Herkunft.

                            Sind 8 oder 10 oder 12 Millionen Menschen ökologisch tragbar? Die Antwort lautet: Es ist entscheidend, wo und wie diese Menschen leben! Die Umweltbelastung entsteht generell durch den Ressourcenverbrauch einer Gesellschaft, die materiell immer aufwändiger lebt.

                            Das war in den vergangenen Jahrzehnten in der Schweiz in jeder Hinsicht der Fall (Mobilität, Wohnfläche, Konsum). Unser ökologischer Fussabdruck ist rund dreimal zu gross, gemessen an dem, was der Planet erträgt. Wenn wir bereit sind, ihn zu reduzieren – durch weniger Fliegen, weniger Autofahren, weniger Platzanspruch beim Wohnen, weniger Fleischkonsum etc. – würde die Natur auch noch etliche Menschen mehr ertragen.

                            Kann man nicht einfach die Zone ändern, wenn man ausserhalb der heutigen Bauzonen bauen will?

                            Man kann nicht einfach eine Zone ändern. Das Bundesgesetz über die Raumplanung macht die Vorgaben für die kantonalen Richtpläne. Diese werden in den Nutzungsplänen umgesetzt.

                            Diese ordnen die zulässige Nutzung des Bodens und unterscheiden vorab Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen (Art. 16 RPG); ausserdem sind bestimmte Spezialzonen möglich. Die Nutzungspläne der Gemeinden müssen von einer kantonalen Behörde genehmigt werden (Art. 26 Abs. 1 RPG).

                            Die Gemeinden legen die Bauzonen jeweils für den Bedarf der nächsten 15 Jahre fest; wie sie erweitert werden können, folgt den Regeln des Raumplanungsgesetzes. Bevor eine Gemeinde neue Bauzonen schaffen kann, muss sie die Möglichkeiten zur Verdichtung der bestehenden Bauzone nutzen (Art. 16 RPG). Das entspricht Art. 1 Abs. 1 let. abis und let .b des RPG.

                            Ist nicht besser, bestehende Bauten zu nutzen als neue Bauzonen zu schaffen?

                            Neue Bauzonen folgen strikten Vorschriften und liegen in aller Regel innerhalb oder am Rande des Siedlungsgebietes. Damit wird das wichtigste Prinzip der Schweizer Raumplanung umgesetzt: Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet, die eine chaotische und verstreute Bebauung der gesamten Landschaft verhindern soll.

                            Die Umnutzung von Ställen und Scheunen, die mitten im Landwirtschaftsgebiet und damit ausserhalb der Siedlungen liegen, hat immer auch Folgen für die Landschaft. Beispiel dafür sind Erschliessungen (Strasse, Energie, Wasser, Kanalisation) sowie neue Flächen für Parkplätze, Nebenbauten etc, die insgesamt die Bodenversiegelung, die Zersiedelung und die Zerschneidungseffekte erhöhen. Dies kann auch die landwirtschaftliche Nutzung des umliegenden Landes erschweren (Immissionsgrenzwerte).

                            Umnutzungen sind bereits in vielen Fällen möglich und nur dann sinnvoll, wenn damit schützenswerte Gebäude und traditionelle Siedlungsstrukturen erhalten werden. Die Umnutzung soll die Baukultur aufwerten und auch für Landschaft und Biodiversität Vorteile bringen.

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