Die UREK-N tritt auf den Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ein

05.7.2022

Die Umweltkommission des Nationalrats hat heute die Vorschläge des Ständerats zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die Landschaftsinitiative begrüsst diesen Schritt und hofft auf einige entscheidende Verbesserungen der Vorlage.

Nachdem der Nationalrat in einer ersten Lesung im Dezember 2019 nicht auf die bundesrätliche Vorlage eingetreten war, legte die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) 2021 eine umfassende Überarbeitung des teilrevidierten RPG vor. Diese wurde Mitte Juni 2022 im Ständerat diskutiert und als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zuhanden des Nationalrats verabschiedet.

Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) beschloss nun einstimmig, auf die neue Vorlage einzutreten. Der Trägerverein der Landschaftsinitiative begrüsst diesen Entscheid der UREK-N. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Anliegen der Initiative auf Gesetzesebene aufgenommen werden und so ein griffiger Gegenvorschlag zustande kommt.

Der Nationalrat muss dafür allerdings einige Widersprüche auflösen, die in der ständerätlichen Vorlage enthalten sind. Einerseits gilt es, das Stabilisierungsziel mit der sehr guten Umsetzung zu bestätigen, und andererseits müssen einige Ausnahmebestimmungen gestrichen und vor allem der Artikel 8c angepasst werden. Bei diesem hatte eine sehr knappe Mehrheit von 22 zu 19 Ständerätinnen und Ständeräten beschlossen, dass nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäude praktisch unbegrenzt zu Wohnzwecken umgenutzt werden dürfen. Hier geht es um 400’000 Gebäude, die potenziell in (Ferien-)Wohnungen umgewandelt werden können. In der Vernehmlassung wurde diese Regelung nur von einem einzigen Kanton eingefordert. Sie widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und den Kernanliegen der Landschaftsinitiative, sondern auch den Zielen der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative.

Die Detailberatung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen der UREK-N. Danach folgt die Diskussion im Nationalratsplenum, wobei noch nicht klar ist, ob dies bereits in der Herbstsession, in der Wintersession oder erst später geschieht.

Weitere Informationen

NewsDie UREK-N tritt auf den Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ein