Ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, der 2023 verbessert werden soll

14.12.2022

Bild: Jo L’helvète

Das zu Ende gehende Jahr war geprägt von der Annahme eines indirekten Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative durch den Ständerat – als Erstrat. Die Ausarbeitung in der Umweltkommission der kleinen Kammer war mühselig: Nach fast zwei Jahren interner Diskussionen schlug sie endlich eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG2 vor, die den Forderungen der Landschaftsinitiative teilweise Rechnung trug. (Link zur Medienmitteilung). 

Positive Punkte: Die Ziele für eine Stabilisierung der Gebäudeanzahl und der Versiegelung ausserhalb bebauter Gebiete werden in den Gesetzesvorschlag aufgenommen. Diese Ziele müssen in den kantonalen Richtplänen explizit erwähnt werden. Weniger erfreulich ist die Tatsache, dass die Kommission mit der Idee der Sonderzonen weitere Baumöglichkeiten vorgeschlagen hat. Die Idee an sich ist nicht schlecht. Aber die vom Ständerat vorgenommene Erweiterung, in diesen Zonen auch die Möglichkeit einzuführen, alle alten landwirtschaftlichen Gebäude zu Wohn- oder Ferienhäusern umzubauen, geht eindeutig zu weit. In der vom Ständerat angenommenen Form handelt es sich um eine widersprüchliche, ja schizophrene Revision: Sie hat einerseits das Ziel, das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu reduzieren. Andererseits will sie mehr Baumöglichkeiten schaffen, insbesondere für den Umbau. Was gleichzeitig zu einer Zunahme der Nebeninfrastrukturen führt. (Link zur Medienmitteilung).

Seltsamerweise wollte die Kommission diese Revision nicht als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative definieren. Ein Entscheid, den das Plenum des Ständerates glücklicherweise korrigierte und die beiden Dossiers zusammenführte. Allerdings hat der Ständerat die Revision abgeändert.

Gleichzeitig beantragte das Parlament eine Fristverlängerung für die Behandlung der Initiative. Dadurch erhält das Parlament mehr Zeit, um einen Gegenentwurf auszuarbeiten.

Was uns im Jahr 2023 erwartet: Der Entwurf der Gesetzesrevision – der als Gegenvorschlag zur Initiative gilt – wird in den ersten Monaten des Jahres 2023 in der Kommission des Nationalrates ausführlich diskutiert. Wir hoffen, dass die Kommission und danach auch der Nationalrat die guten Vorschläge der Kleinen Kammer zur Stabilisierung beibehalten, aber als Korrektur die zahlreichen Möglichkeiten für das Bauen ausserhalb der Bauzonen streichen. Das Parlament hat bis Dezember 2023 Zeit. Eine mögliche Abstimmung über die Initiative kann nach März 2024 stattfinden.

Im Jahr 2023 werden wir alles daransetzen, eine gute Lösung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu erhalten. Wir informieren Öffentlichkeit und Politik weiterhin über diese Thema, das so schnell wie möglich eine praktikable Lösung erhalten muss. Alle gemeinsam!

Auch in diesem Jahr waren wir mit einer Vielzahl von Interviews mit unseren 17 Mitgliedern des Initiativkomitees präsent (Link Seite Interview).

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