Betrifft: Bauen ausserhalb der Bauzone / Raumplanung RPG 2 Kantone müssen das Bauen ausserhalb der Bauzonen bremsen
Basel/Bern/Zürich, 25.06.2026 – Am 1.7.2026 tritt das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) samt Verordnung (RPV) definitiv in Kraft. Damit sind die Kantone verpflichtet, das Bauen ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren.
Der erste Teil der 2023 einstimmig verabschiedeten Revision «RPG 2» trat am 1.1.2026 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten aller Bestimmungen sind die Kantone nun in der Pflicht, ab 1. Juli erste Umsetzungsmassnahmen zu ergreifen. So müssen sie müssen die Handhabung und Finanzierung von Abbruchprämien regeln, welche den Abriss unnötiger oder störender Bauten ausserhalb der Bauzonen fördern sollen. Zudem müssen sie das Monitoring der Anzahl Bauten und der Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet organisieren, um die Einhaltung der Stabilisierungsziele zu überprüfen.
Spielraum für die Kantone
Diese ersten Massnahmen sowie die weiteren nötigen Konzepte im Rahmen der Richtpläne sollen die unverbaute Landschaft schützen und das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen begrenzen und stabilisieren.
Die Kantone stehen einer komplexen Aufgabe und teils detaillierten Vorgaben des Bundes gegenüber. Sie haben aber einen gewissen Spielraum und können neue Modelle entwickeln, damit das RPG 2 tatsächlich zu einem besseren Schutz des Kulturlands, der Biodiversität, der Siedlungsstrukturen, der Baukultur und damit der Landschaft insgesamt führt.
Qualität im Sinn der Landschaftsinitiative
Elena Strozzi, Koordinatorin der Koalition der ehemaligen Landschaftsinitiative, betont: «Die Kantone dürfen diese raumplanerischen Hauptziele nicht aus den Augen verlieren. Sie haben die Aufgabe, den Sinn und Geist der zurückgezogenen Landschaftsinitiative bei der Umsetzung des Gegenvorschlags zu verankern, um ihre wertvollen Lebensräume zu schützen.»
Die Koalition der ehemaligen Landschaftsinitiative berät und unterstützt die Kantone und interessierte Kreise, damit die Stabilisierungsziele des RPG 2 erreicht und die Umsetzung sowohl für Natur und Landschaft wie auch für Landwirtschaft, Tourismus und Siedlungspolitik neue, qualitativ gute Lösungen bringt. Sie hat dazu sieben Merkblätter erarbeitet.
Wohnraum am richtigen Ort
Die aktuelle Diskussion um mangelnden Wohnraum darf nicht dazu führen, die Bestimmungen im Nichtbaugebiet zu lockern und die Zersiedelung der Landschaft zu verstärken. Vielmehr braucht es Qualität in der Innenentwicklung des Siedlungsgebiets im Sinne des RPG 1, die bessere Nutzung bestehender Bauzonen sowie soziale Lösungen, um erschwingliche Wohnungen zu erhalten.
Für weitere Informationen:
Elena Strozzi, Koordinatorin der Koalition RPG 2/ex-Landschaftsinitiative, steht für weitere Informationen zur Verfügung: elena.strozzi@pronatura.ch, 079 555 33 79
In der Schweiz besetzen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der bebauten Fläche. Zwischen 2019 und 2023 kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu, insgesamt rund 618’000. Die 2020 eingereichte Landschaftsinitiative wollte Landschaft und fruchtbare Böden gegen dieses überbordende Bauen schützen. Trägerorganisationen waren Pro Natura, die Stiftung Landschafts-schutz Schweiz, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, der VCS und Casafair. Das RPG2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Das Parlament verabschiedete das RPG2 am 29. September 2023 einstimmig. Die Landschaftsinitiative wurde daraufhin zurückgezogen.