Revision des Raumplanungsgesetzes RPG2 nach UREK-N

Landschaftsinitiative begrüsst die Verbesserungen im RPG2

26.4.2023

Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat ihre Beratungen zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) betreffend das Bauen ausserhalb der Bauzonen abgeschlossen. Die Initiantinnen und Initianten der Landschaftsinitiative begrüssen die Kommissionsbeschlüsse, soweit sie bekannt sind, insbesondere die Ziele zur Stabilisierung des Bauens im Nichtbaugebiet und deren Umsetzung. Die Landschaftsinitiative ist erfreut, dass die UREK-N die Vorlage im Vergleich zur Fassung des Ständerats in wichtigen Punkten verbessert hat.

Bekräftigung des Stabilisierungsziels

Die Kommission bekennt sich zu den Stabilisierungszielen bezüglich der Anzahl Gebäude und der versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzonen. Diese Ziele und deren Umsetzung sind entscheidend für Landschaftsschutz, Baukultur und Biodiversität. Damit übernimmt die UREK-N wie der Ständerat das wichtigste Anliegen der Landschaftsinitiative, wenngleich in abgeschwächter Form. Die Landschaftsinitiative begrüsst auch, dass die Kommission neue und weitergehende Ausnahmebestimmungen ablehnt, etwa im Artikel 16a betreffend zonenfremde Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone.

Im Gegensatz zum Ständerat hat die UREK-N in ihrer März-Sitzung die weitgehende Umnutzung schlecht erschlossener Landwirtschaftsgebäude in (Ferien-)Wohnungen abgelehnt, indem sie Art. 8c 1bis strich. Die Landschaftsinitiative begrüsst weitere Beschränkungen des “Gebietsansatzes”.

Es ist auch erfreulich, dass die Kommission in Artikel 24bis anstrebt, dass die Standorte für Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzonen gebündelt werden sollen.

Enttäuschend ist hingegen, dass sich bei Artikel 24quater die Kommissionsmehrheit gegen föderalistische Möglichkeiten zum Landschafts- und Kulturlandschutz ausgesprochen hat.

Offene Fragen

Dass die Kommission diese Fassung ohne Gegenstimme verabschiedet hat, ist ein gutes Zeichen. Einige Punkte bleiben aber nach Abschluss der Kommissionsarbeit noch offen und können aufgrund der Medienmitteilung nicht abschliessend beurteilt werden.

Die Initiative appelliert an den Nationalrat, die knappen Kommissionsentscheide im Sinne von Natur, Landschaft und Kulturland umzusetzen. Kritische Fragen stellen sich z.B. noch zu Artikel 37a Abs. 2 zu weiteren Ausnahmen betreffend Abriss, Wiederaufbau und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben ausserhalb der Bauzonen.

Valabler Kompromiss

«Die Beschlüsse der UREK-N sind gegenüber der Fassung des Ständerats ein deutlicher Fortschritt. Wenn die Vorschläge der Kommissionsmehrheit bis zur Schlussabstimmung Bestand haben, bringt das revidierte Gesetz mit seinen Stabilisierungszielen inklusive deren griffiger Umsetzung Verbesserungen für die Landschaft, den Kulturlandschutz, die Baukultur und die Biodiversität.», sagt Elena Strozzi, Leiterin der Geschäftsstelle der Landschaftsinitiative.

Die Einzelheiten der Kommissionsarbeit sind noch nicht bekannt. Die Initiantinnen und Initianten werden das RPG2 insgesamt beurteilen, sobald der Gesetzestext mit den Entscheiden der UREK-N vorliegt. Die Landschaftsinitiative wird die Debatte im Nationalrat und die entscheidende Differenzbereinigung genau mitverfolgen. Wenn der Nationalrat die bisher bekannten Vorschläge seiner Kommission ohne wesentliche Abstriche übernimmt, geht dieser Kompromiss zur Erreichung der Ziele der Landschaftsinitiative in die richtige Richtung.

Für Stellungnahmen:

  • Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär, Präsident Trägerverein, Tel. 079 509 35 49

  • BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, Tel. 076 479 98 78

  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39

  • Schweizer Heimatschutz: Patrick Schoeck, Leiter Baukultur, Tel. 079 758 50 60

  • Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79

Die Landschaftsinitiative wurde am 8. September 2020 offiziell eingereicht und wird von einem Verein mit sechs Mitgliedsorganisationen getragen. Die Initiative will die zunehmende Verbauung der Landschaften und den alarmierenden Verlust der besten Böden stoppen. In der Schweiz machen die in Nichtbaugebieten errichteten Gebäude mittlerweile 40% der total bebauten Fläche aus. Jedes Jahr kommen weitere 2000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu – inklusive Einrichtungen für die Erschliessung dieser abgelegenen Orte wie zum Beispiel Strassen. Diese Entwicklung muss gestoppt, das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten muss künftig wieder konsequenter respektiert werden.

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