Raumplanungsgesetz (RPG2) im Sinne der Landschaftsinitiative

16.10.2020

Mit der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) soll das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu geregelt werden. Die Akteure sind sich einig: Die Bautätigkeit in der Landwirtschaftszone muss klar begrenzt werden. Aber: die Vorlage des Bundesrates beinhaltet keine griffigen Massnahmen, um den Verlust von Kulturland und die Zerstörung von Natur und Landschaft zu stoppen.

Mit der Teilrevision will der Bundesrat das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Der Trägerverein der Landschaftsinitiative unterstützt die mit dieser Revision angestrebten Ziele, aber nicht die vorgeschlagenen Instrumente. Der Vorschlag des Bundesrates geht zu wenig weit. Noch immer sind viel zu viele Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die auch ausserhalb der Bauzonen die Erteilung von Baubewilligungen ermöglichen. Die Vorlage vermag deshalb den Verlust von Kulturland und den Bauboom ausserhalb der Bauzone nicht zu stoppen. Die Landschaftsinitiative zeigt dem RPG 2 den Weg.

Der Trägerverein der Landschaftsinitiative hofft, dass das Parlament die Kernanliegen der Landschaftsinitiative ins RPG 2 aufnimmt. Anstelle der Freipässe für die Kantone, muss das RPG 2 klare Vorgaben enthalten, wie die Kantone die Natur, das fruchtbare Kulturland und die Landschaft wirkungsvoll schützen können. Deshalb soll die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzone sowie deren Fläche plafoniert werden. Neubauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude müssen durch den Rückbau von anderen Gebäuden kompensiert werden. Die Kosten für den Rückbau sollen jedoch nicht den Besitzern angelastet werden, sondern durch eine Mehrwertabgabe auf ausserordentliche Baubewilligungen gedeckt werden.

Geschichte des RPG 2:

  • Am 31. Oktober 2018 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuhanden des Parlaments.
  • Am 25. Juni 2019 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) beschlossen, nicht auf die Vorlage zum RPG 2 einzutreten.
  • Der Nationalrat ist der Empfehlung der UREK-N gefolgt und hat am 3. Dezember 2019 ebenso beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten.
  •  Aktuell diskutiert die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) die Vorlage.

Weitere Informationen zum RPG 2 finden Sie auf dieser Webseite des Bundesamts für Raumentwicklung.

Zudem finden Sie hier Erklärungsvideos zum Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Videos wurden von vier Kantonen, dem Raumplanungsverband EspaceSuisse sowie deren Westschweizer Sektion produziert.

Screenshot Webseite BAB
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