Wieso nimmt die Revision des Raumplanungsgesetzes so viel Zeit in Anspruch? Interview mit Adrian Schmid.

28.06.21

Oft geht es in Bundesbern zwei Schritte vorwärts und dann wieder einen zurück, erklärt Adrian Schmid das Schneckentempo der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes. “Dem müssen wir Rechnung tragen durch eigene kontinuierliche Aktivitäten und die Schärfung der relevanten Instrumente, um so den Druck aufrecht zu halten”, fordert der Präsident des Stiftungsrates der Schweizer Demokratie Stiftung und Mitglied des Initiativkomitees der Landschaftsinitiative.  

Das eidgenössische Parlament befasst sich derzeit mit dem zweiten Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2). Diese Revision betrifft hauptsächlich das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Gegen die unkontrollierte Zubetonierung der Schweizer Landschaft muss schnell gehandelt werden, aber es ist im Moment schwer zu erkennen, wohin die Revision führt. 

Foto Adrian Schmid

Adrian Schmid, Präsident des Stiftungsrates der Schweizer Demokratie Stiftung, ehemaliger Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes und Mitglied des Initiativkomitees. 

Raumplanungspolitik scheint viel Zeit in Anspruch zu nehmen. Bereits seit Ende 2018 diskutiert die Bundesversammlung die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2). Ist das normal?  

Adrian Schmid: 

Das ist nicht überraschend. Die Anliegen der Raumplanung, des Natur-, Heimat- und Umweltschutzes kollidieren naturgemäss häufig mit jenen der Wirtschaft. Die Naturwissenschaft gemahnt an die Begrenztheit der Ressourcen, die Ökonomie fordert stetes Wachstum. Politik bedeutet immer, Interessen wahrzunehmen. Das machen auch unsere Gegnerinnen und Gegner. Wir müssen also immer wieder innovative Antworten suchen, respektive neue Mehrheiten schaffen für eine wirksame Raumplanung. Die Natur kann sich selber nicht artikulieren. 

Heimat kann auch als Vertrautheit mit einem bestimmten Ort verstanden werden. Heimat entsteht dort, wo gelebt wird. Und wo gelebt wird, finden Veränderungen statt. Eine stete Auseinandersetzung mit Neuem ist unerlässlich. Das führt jedoch immer wieder zu Widerstand, den wir kürzlich bei der Ablehnung des CO2-Gesetzes schmerzhaft erfahren mussten.  

Liegt es in der Natur der Gesetze, dass sie Zeit brauchen?  

Das aktuelle Covid-19 Gesetz wurde erstaunlich schnell umgesetzt. Beim Raumplanungsgesetz dauert es länger. Anfang September 2020 haben die Natur- und Umweltschutzverbände jedoch die Landschaftsinitiative eingereicht, welche die Revision des Raumplanungsgesetzes in unserem Sinn beeinflussen soll: Um den Bauboom ausserhalb der Bauzonen zu stoppen! 

Der Nationalrat beschloss im Dezember 2019 Nichteintreten, nun wurde die Revision der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) in die Vernehmlassung gegeben und teilweise stark kritisiert. Hat diese Revision noch eine Chance? 

Meine Erfahrung lehrt mich: Oftmals geht es in der Politik, wie vorgängig erwähnt, vorwärts und dann wieder zurück – hin und her. Werfen wir einen Blick zurück: In den 1970er-Jahren, unter dem Eindruck der enormen Bautätigkeit, respektive deren Auswirkungen, wurde das Natur- und Heimatschutzgesetz im eidgenössischen Parlament einstimmig (!) angenommen. Blicke ich heute auf das politische Umfeld, stelle ich fest: Diese Anliegen sind reihum politischen Angriffen ausgesetzt. Je näher dem Bundeshaus, desto stärker manifestiert sich bei vielen politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern eine Tendenz zur Marginalisierung der Kulturlandschaften. Gleichzeitig sensibilisiert die Zersiedelung viele Menschen zum erfreulichen Widerstand, auf lokaler und kantonaler Ebene. 

Fast 6000 Gebäude wurden ausserhalb der Bauzone gebaut, seit das Parlament diskutiert. Das sind 2000 pro Jahr. Ist die Frage des Bauens ausserhalb von Bauzonen nicht dringend? 

Der Handlungsbedarf für einen umfassenden Schutz der Landschaft und des Bodens ist sehr dringend: 40 Prozent der baulich genutzten Fläche in der Schweiz liegen ausserhalb der eigentlichen Bauzonen. Die Trennung von Bau- und Nicht-Bauland als Grundprinzip der Raumplanung wurde und wird damit grundsätzlich in Frage gestellt.  

Wie gehen die Prozesse für die Landschaftsinitiative nun weiter? Hat sie eine Chance vor dem Volk? 

Im Dezember 2020 sprach sich der Bundesrat dafür aus, die Anliegen der Landschaftsinitiative in einem indirekten Gegenvorschlag aufzugreifen, begrüsste aber im Mai 2021 den indirekten Gegenvorschlag der UREK-S und verzichtet damit auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag. Nun kann man sagen: Die Ablehnung des Volksbegehrens durch die Landesregierung ist enttäuschend. Oder man sagt: Ein indirekter (oder direkter) Gegenvorschlag ist ein erster wichtiger Schritt. Warum? Wir wissen, seit 1891 waren von 220 Volksinitiativen nur deren 22 an der Urne mehrheitsfähig – also 10 Prozent. Gleichzeitig kennen wir die «erfolgreichen Niederlage». Wesentliche Teilelemente eines Volksbegehrens wurden und werden durch Gegenvorschläge mehrheitsfähig. In diesem Sinn bin ich Optimist. 

Das Raumplanungsgesetz trat erst im Januar 1980 in Kraft. Es war die Antwort auf die überbordernde Bautätigkeit in den Boomjahren nach dem zweiten Weltkrieg. Es brauchte noch den Druck der eidgenössische Verfassungsinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» die Anfang März 2013 – in einer Referendumsabstimmung – zum deutlichen Ja der Schweizer Stimmberechtigten zum revidierten Raumplanungsgesetz führte. Das war ein historischer und wichtiger Entscheid. Die Volksinitiative konnte so bereits vor der Abstimmung vom Initiativkomitee zurückgezogen werden. 

Gleichzeitig konnte durch Gerichte mehr Rechtsverbindlichkeit geschaffen werden. So zum Beispiel durch ein Bundesgerichtsurteil, welches die Umnutzung historischer Ökonomiebauten ausserhalb der Bauzonen als rechtswidrig verbot. Und bereits sind wir mit einer weiteren Revision des Raumplanungsgesetzes intensiv gefordert. 

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