RPG 2: Die Debatte im Ständerat ist entscheidend

02.6.2022

Nach eingehender Analyse der neuen Vorschläge der UREK-S zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) bleibt der Trägerverein der Landschaftsinitiative bei einer grundsätzlich positiven Beurteilung. Einzelne Minderheitsanträge gefährden allerdings die positive Stossrichtung der Revision.  

Die zuständige Kommission des Ständerats hat am 11. Mai neue Vorschläge für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2, 18.077) zuhanden des Ständerats verabschiedet (Medienmitteilung vom 11. Mai). Die Diskussion im Ständeratsplenum dazu findet am 9. Juni statt. In einer ersten Einschätzung begrüsste der Trägerverein der Landschaftsinitiative den neuen Vorschlag, der wichtige Anliegen der Initiative aufnimmt, insbesondere das Ziel, die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet zu stabilisieren (Medienmitteilung vom 12. Mai). Nach einer eingehenden Analyse der in der Zwischenzeit publizierten Details des Vorschlags inklusive der verschiedenen Minderheitsanträge bleibt die Einschätzung positiv. Allerdings ist es entscheidend, welche Varianten sich im Plenum durchsetzen. Einige der Anträge von Kommissionsminderheiten gefährden das Ziel einer Stabilisierung der überbauten Fläche ausserhalb der Bauzonen.  

Zentral und positiv ist die vorgesehene Verankerung dieses Stabilisierungsziels in Artikel 1 und die Umsetzung dieses Ziel über die kantonalen Richtpläne. Eine Minderheit will jedoch nicht nur die landwirtschaftlich bedingte Bodenversiegelung vom Stabilisierungsziel ausnehmen, sondern auch die Bodenversiegelung für touristische Aktivitäten (Art. 1 Abs. 2bquater). Das ist aus Sicht der Landschaftsinitiative abzulehnen, unter anderem auch deshalb, weil nicht einmal klar definiert ist, was unter touristischen Aktivitäten zu verstehen ist.  

Beim Artikel 8c ist die Version der Kommissionsmehrheit begrüssenswert: Der sogenannte Gebietsansatz (Spezialzonen ausserhalb der Bauzonen, in denen auch nicht standortgebundene Nutzungen bewilligt werden können) wird auf das Berggebiet beschränkt und die Gemeinden müssen mit einbezogen werden. Die Minderheit möchte auf diese Beschränkung verzichten und zudem den Kantonen die Möglichkeit geben, weitere «besondere Gebiete» zu bestimmen, in denen die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken erlaubt werden kann. Das stellt die Trennung zwischen Baugebiet- und Nichtbaugebiet  in Frage und ist deshalb abzulehnen. Für die Umsetzung des Gebietsansatzes wichtig ist aus Sicht des Trägervereins der Landschaftsinitiative auch, dass sich bei Artikel 18bis die Mehrheitsmeinung durchsetzt. Mit der Mehrheit wird stärker gewichtet, dass der Gebietsansatz zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen soll. Nur so wird sichergestellt, dass die Kompensationsmassnahmen auch wirklich zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beitragen.   

Das Stabilisierungsziel als toter Buchstabe? 

Eine klare Gefährdung des Stabilisierungsziels ist auch der Minderheitsantrag bei Artikel 8d, der auf Richtplanvorgaben zur Erreichung des Stabilisierungsziels verzichtet. Damit würde das Stabilisierungsziel wohl zum toten Buchstaben, da jegliche Sanktionsmöglichkeit fehlt. 

Ebenfalls abzulehnen ist die Minderheitsmeinung bei Artikel 16a. Diese will Agrotourismus auch ohne Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb generell als in der landwirtschaftlichen Zone zugelassen einstufen. Damit wird nichtlandwirtschaftliches Gewerbe als zonenkonform erklärt, was auch aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive problematisch ist. Auch die Mehrheitsmeinung bei Art. 37a, die ermöglichen will, dass altrechtliche Gast- und Beherbergungsbetriebe abgerissen, ersetzt und gegebenenfalls erweitert werden können,  ist abzulehnen. 

Wie in der Fahne des Gesetzesentwurfs ersichtlich ist, sind die Minderheiten teilweise durchaus gewichtig. Der Trägerverein der Landschaftsinitiative ist deshalb sehr gespannt auf die Diskussion und die Abstimmungen im Ständerat am 9. Juni.

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